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2. Landwein
(qualitativ gehobener Tafelwein mit gebietstypischem Charakter)
Trocken bis halbtrocken, in der Art des jeweiligen Landweinbereiches,
höherer natürlicher Zuckergehalt als der Tafelwein.
3. Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete
(QbA, trocken bis lieblich)
Sämtliche Qualitätsweine unterliegen einer amtlichen Qualitätsweinprüfung.
Dabei werden u.a. Leseart, Rebsorte, Farbe, Klarheit, Geruch und
Geschmack
kontrolliert. Es besteht zudem die Möglichkeit einer chemischen
Analyse.
Die Trauben müssen in einem einzigen Anbaugebiete geerntet und verarbeitet
werden. Eine Einzellage darf angegeben werden, wenn 85% der Trauben
dort gewachsen sind. Das Mostgewicht liegt je nach Gebiet zwischen
50°
und 72° Öchsle. Der Gesamtalkohol beträgt mindestens 9 Volumenprozent.
4. Qualitätswein mit Prädikat
(obere Güteklasse, reicht bis zur Spitzenqualität)
In den Güteklassen 1-3 ist das Hinzufügen von Zucker vor dem Vergären
erlaubt. Im Gegensatz dazu müssen die Trauben von Prädikatsweinen so
viel Fruchtzucker gespeichert haben, dass der Most ohne Anreicherung
mit Zucker auskommt. Es gelten außerdem die vorher genannten Regeln
der Qualitätsweinprüfung. Früher bezeichnete man Weine dieser Güteklasse
u.a. als naturrein oder
Edelgewächs (hohe Reinheit und besondere Sorgfalt
bei der Gewinnung der Trauben). Mit Cabinet war ein Wein gemeint, der
mit Abstand über dem Durchschnitt lag und es wert war, länger gelagert
zu werden. Diese Begriffe werden seit den 70er-Jahren nicht mehr verwendet.
Nach deutschem Weinrecht werden Prädikatsweine wie folgt bezeichnet:
4.1 Kabinett
Mindestens 73° Öchsle. Trocken bis lieblich mit ausgeprägter,
oft sehr feiner Eigenart und charakteristischer Leichtigkeit.
4.2 Spätlese
Mindestens 85° Öchsle. Gekeltert aus ausschließlich vollreifen Trauben,
die in einer späten Lese geerntet werden. Alkoholreicher als Kabinett,
meist mit mehr Süße. Der Trend geht heute zu trockenen
oder halbtrockenen Spätlesen.
4.3 Auslese
Mindestens 95° Öchsle. Gekeltert aus ausschließlich vollreifen oder
edelfaulen Trauben, die in einer späten Lese ausgesucht (ausgelesen)
werden. Süßer und oft auch alkoholreicher als Spätlese. Vielfach mit
einem an Honig erinnernden Aroma, intensiv und nachhaltig.
4.4 Beerenauslese
Mindestens 125° Öchsle. Gekeltert aus ausschließlich überreifen oder
zumindest edelfaulen Beeren, die in einer späten Lese geerntet werden.
Ziemlich süß und alkoholreich, intensiv im Geschmack.
Es darf nur von Hand gelesen werden.
4.5 Trockenbeerenauslese
Mindestens 150° Öchsle. Die süßesten deutschen Weine werden aus den
rosinenartig eingeschrumpften Beeren (Bild unten links) gewonnen, die
am Weinstock durch Edelfäule oder Wärmeeinwirkung eingetrocknet sind.
Sie können über Jahrzehnte altern. Höchste Geschmackskonzentration,
jedoch oft weniger alkoholreich als Beerenauslesen.

Eiswein
Mindestens 125° Öchsle. Eine Spezialität Deutschlands und Österreichs,
die in allen 5 Prädikatsweinstufen vorkommen kann. Die Weintrauben
(Bild oben rechts, gefroren bei mindestens sieben Minusgraden) müssen
bei
Lese und Kelterung zu Eis gefroren sein. Das Wasser des Traubensaftes
bleibt
als Eis in der Presse zurück. Deshalb ist die natürliche Süße stark
konzentriert.
Eiswein ist nicht vor dem 1. September des Folgejahres im Handel.
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