Appellation Contrôlée

Appellation Contrôlée (AC) ist ein System für die kontrollierte Herkunfts­bezeichnung französischer Qualitäts­weine. Die voll­ständige Bezeichnung lautet “Appellation d’Origine Contrôlée” (AOC) und 2009 wurde stattdessen, mit Bezug auf die EU-Weingesetz­gebung, die Kategorie “Appellation d’Origine Protégée” (AOP) als geschützte Ursprungs­bezeichnung eingeführt. Das Appellations-System umfasst die Güteklassen für die besten Weine. Das wichtigste Kriterium ist die Herkunft (Region, Bereich, Gemeinde) der Trauben. Kommunale Appellationen sind höher bewertet als regionale Appellationen. Die höchsten Einstufungen (Crus Classés = Klassifizierte Gewächse) sind für begrenzte Rebflächen (Lage, Château oder Domaine) unter Berück­sichtigung des Terroirs (Boden­beschaffen­heit und Mikroklima) möglich. Die je nach Appellation zu beachtenden Richtlinien beziehen sich auf Weinart (Rotwein, Weißwein, Rosé), zugelassene Rebsorten, Weingarten­pflege, Reifegrad der Trauben, Alkohol­gehalt, Vinifikation (Art der Wein­bereitung) und Produktions­menge. Eine Qualitäts­prüfung ist seit 1974 Voraus­setzung für die Vermarktung der Weine unter der Appellations-Angabe. Bei der Produktion von Landweinen (Vin de Pays, IGP) mit regionalem Charakter gelten hingegen weniger strenge Vorgaben und Tafelweine (Vin de Table, Vin Ordinaire, Vin de France) sind einfache Konsumweine ohne genaue Herkunftsangabe.

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