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1966, Monbazillac, Appellation Contrôlée, Dupard Ainé, Südwest-Frankreich.
Flaschenvolumen: 0.75 l
Füllstand:
top shoulder (sehr gut für das hohe Weinalter)
↑
Alkoholgehalt: keine Angabe (üblich: ca. 13%vol)
Flaschenpreis: 90,00 €
Monbazillac ist eine kleine Weinbaugemeinde südlich der Stadt Bergerac. Die kommunale Anbauzone Monbazillac liegt im Weinbaubereich Bergerac, der im Westen an das Anbaugebiet Bordeaux grenzt. Die Bereiche im Südwesten Frankreichs, die nicht zur Region Bordeaux gehören, zählen zum Anbaugebiet Sud‑Ouest. Der Name Monbazillac leitet sich von Mont Bazailhac (Feuerberg oder Goldberg) ab. Schon vor etwa 1000 Jahren wurden Weine aus dem Gebiet bis nach Rom exportiert. Der Süßwein wurde später von französischen Gesandten als Friedenswein serviert und der Staatsmann Talleyrand bot den Wein beim Wiener Kongress (1814 - 1815), nach dem Sturz Napoleons, seinen Gästen an. Die Appellation Monbazillac gilt für edelsüße Weißweine im Stil der Sauternes-Weine aus dem Bordeaux-Gebiet. Der Süßwein entsteht aus handgelesenen, edelfaulen Trauben der Sorten Sémillon, Sauvignon Blanc und Muscadelle. Der Zuckergehalt im Most muss vor der Gärung mindestens bei 246g/l liegen und der Alkoholgehalt dann zumindest 12,5%vol betragen. Die langlebigen, edelsüßen Weißweine werden im höheren Alter oft bernsteinfarben.
Das Handelshaus Dupard Ainé wurde 1860 gegründet und bestand bis Ende des 20. Jahrhunderts. Es wurde vor allem Traubengut aus Burgund angekauft. Der eigene Weinausbau erfolgte in der Kellerei in Puligny-Montrachet (Burgund). Zum Sortiment gehörten Rot- und Weißweine aus erstklassigen Burgunder-Lagen. Dupard Ainé war auch in Bordeaux ansässig und produzierte zudem qualitätsvolle Händlerabfüllungen aus weiteren französischen Anbaugebieten.
Appellation Contrôlée (AC) ist ein System für die kontrollierte Herkunftsbezeichnung französischer Qualitätsweine. Die vollständige Bezeichnung lautet “Appellation d’Origine Contrôlée” (AOC) und 2009 wurde stattdessen, mit Bezug auf die EU-Weingesetzgebung, die Kategorie “Appellation d’Origine Protégée” (AOP) als geschützte Ursprungsbezeichnung eingeführt. Das Appellations-System umfasst die Güteklassen für die besten Weine. Das wichtigste Kriterium ist die Herkunft (Region, Bereich, Gemeinde) der Trauben. Kommunale Appellationen sind höher bewertet als regionale Appellationen. Die höchsten Einstufungen (Crus Classés = Klassifizierte Gewächse) sind für begrenzte Rebflächen (Lage, Château oder Domaine) unter Berücksichtigung des Terroirs (Bodenbeschaffenheit und Mikroklima) möglich. Die je nach Appellation zu beachtenden Richtlinien beziehen sich auf Weinart (Rotwein, Weißwein, Rosé), zugelassene Rebsorten, Weingartenpflege, Reifegrad der Trauben, Alkoholgehalt, Vinifikation (Art der Weinbereitung) und Produktionsmenge. Eine Qualitätsprüfung ist seit 1974 Voraussetzung für die Vermarktung der Weine unter der Appellations-Angabe. Bei der Produktion von Landweinen (Vin de Pays, IGP) mit regionalem Charakter gelten hingegen weniger strenge Vorgaben und Tafelweine (Vin de Table, Vin Ordinaire, Vin de France) sind einfache Konsumweine ohne genaue Herkunftsangabe.