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Weininfo

Jahrgangswein Nr. 196602

1966, Monbazillac, Appellation Contrôlée, Dupard Ainé, Südwest-Frankreich.
Flaschenvolumen: 0.75 l
Füllstand: top shoulder (sehr gut für das hohe Weinalter)
Info-Bild Füllstand
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Alkoholgehalt: keine Angabe (üblich: ca. 13%vol)
Flaschenpreis: 90,00 €

1966, Monbazillac, Dupard Ainé

Monbazillac ist eine kleine Weinbau­gemeinde südlich der Stadt Bergerac. Die kommunale Anbauzone Monbazillac liegt im Weinbau­bereich Bergerac, der im Westen an das Anbaugebiet Bordeaux grenzt. Die Bereiche im Südwesten Frankreichs, die nicht zur Region Bordeaux gehören, zählen zum Anbau­gebiet Sud‑Ouest. Der Name Monbazillac leitet sich von Mont Bazailhac (Feuerberg oder Goldberg) ab. Schon vor etwa 1000 Jahren wurden Weine aus dem Gebiet bis nach Rom exportiert. Der Süßwein wurde später von franzö­sischen Gesandten als Friedens­wein serviert und der Staatsmann Talleyrand bot den Wein beim Wiener Kongress (1814 - 1815), nach dem Sturz Napoleons, seinen Gästen an. Die Appellation Monbazillac gilt für edelsüße Weißweine im Stil der Sauternes-Weine aus dem Bordeaux-Gebiet. Der Süßwein entsteht aus hand­gelesenen, edelfaulen Trauben der Sorten Sémillon, Sauvignon Blanc und Muscadelle. Der Zuckergehalt im Most muss vor der Gärung mindestens bei 246g/l liegen und der Alkohol­gehalt dann zumindest 12,5%vol betragen. Die langlebigen, edelsüßen Weißweine werden im höheren Alter oft bernstein­farben.

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Das Handelshaus Dupard Ainé wurde 1860 gegründet und bestand bis Ende des 20. Jahr­hunderts. Es wurde vor allem Traubengut aus Burgund angekauft. Der eigene Weinausbau erfolgte in der Kellerei in Puligny-Montrachet (Burgund). Zum Sortiment gehörten Rot- und Weißweine aus erst­klassigen Burgunder-Lagen. Dupard Ainé war auch in Bordeaux ansässig und produzierte zudem qualitäts­volle Händler­abfüllungen aus weiteren franzö­sischen Anbau­gebieten.

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Appellation Contrôlée (AC) ist ein System für die kontrollierte Herkunfts­bezeichnung französischer Qualitäts­weine. Die voll­ständige Bezeichnung lautet “Appellation d’Origine Contrôlée” (AOC) und 2009 wurde stattdessen, mit Bezug auf die EU-Weingesetz­gebung, die Kategorie “Appellation d’Origine Protégée” (AOP) als geschützte Ursprungs­bezeichnung eingeführt. Das Appellations-System umfasst die Güteklassen für die besten Weine. Das wichtigste Kriterium ist die Herkunft (Region, Bereich, Gemeinde) der Trauben. Kommunale Appellationen sind höher bewertet als regionale Appellationen. Die höchsten Einstufungen (Crus Classés = Klassifizierte Gewächse) sind für begrenzte Rebflächen (Lage, Château oder Domaine) unter Berück­sichtigung des Terroirs (Boden­beschaffen­heit und Mikroklima) möglich. Die je nach Appellation zu beachtenden Richtlinien beziehen sich auf Weinart (Rotwein, Weißwein, Rosé), zugelassene Rebsorten, Weingarten­pflege, Reifegrad der Trauben, Alkohol­gehalt, Vinifikation (Art der Wein­bereitung) und Produktions­menge. Eine Qualitäts­prüfung ist seit 1974 Voraus­setzung für die Vermarktung der Weine unter der Appellations-Angabe. Bei der Produktion von Landweinen (Vin de Pays, IGP) mit regionalem Charakter gelten hingegen weniger strenge Vorgaben und Tafelweine (Vin de Table, Vin Ordinaire, Vin de France) sind einfache Konsumweine ohne genaue Herkunftsangabe.

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