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Weininfo

Jahrgangswein Nr. 200501

2005, Juliénas, Appellation Contrôlée, Pierre Dupond, Burgund.
Flaschenvolumen: 0.75 l
Füllstand: ca. 0,5 bis 1cm zur Kapsel (ausgezeichnet)
Info-Bild Füllstand
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Alkoholgehalt: 13%vol
Flaschenpreis: 28,00 €

2005, Juliénas, Pierre Dupond

Juliénas ist eine kommunale Anbauzone im Beaujolais, im Nordwesten von Lyon, im Süden des Anbau­gebietes Burgund. Der Ortsname bezieht sich auf Julius Caesar und Weingärten wurden hier schon vor über 2000 Jahren angelegt. Juliénas ist eines von zehn Cru‑Gebieten im Norden des Beaujolais. In diesen Appellationen entstehen Rotweine mit mehr Substanz als die ansonsten leichten Beaujolais-Weine. Die fruchtbetonten Rotweine mit Aromen roter Früchte werden aus der Rebsorte Gamay erzeugt. Sie schmecken üblicher­weise in den frühen Jahren am besten, sind in guten Jahrgängen aber reich­haltiger und etwas langlebiger. Die Juliénas-Rotweine sind im Vergleich auch durchaus kraftvoll. Die Rebfläche umfasst etwa 570 Hektar auf vielfältigen Böden und es gibt rund 120 Erzeuger.

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Appellation Contrôlée (AC) ist ein System für die kontrollierte Herkunfts­bezeichnung französischer Qualitäts­weine. Die voll­ständige Bezeichnung lautet “Appellation d’Origine Contrôlée” (AOC) und 2009 wurde stattdessen, mit Bezug auf die EU-Weingesetz­gebung, die Kategorie “Appellation d’Origine Protégée” (AOP) als geschützte Ursprungs­bezeichnung eingeführt. Das Appellations-System umfasst die Güteklassen für die besten Weine. Das wichtigste Kriterium ist die Herkunft (Region, Bereich, Gemeinde) der Trauben. Kommunale Appellationen sind höher bewertet als regionale Appellationen. Die höchsten Einstufungen (Crus Classés = Klassifizierte Gewächse) sind für begrenzte Rebflächen (Lage, Château oder Domaine) unter Berück­sichtigung des Terroirs (Boden­beschaffen­heit und Mikroklima) möglich. Die je nach Appellation zu beachtenden Richtlinien beziehen sich auf Weinart (Rotwein, Weißwein, Rosé), zugelassene Rebsorten, Weingarten­pflege, Reifegrad der Trauben, Alkohol­gehalt, Vinifikation (Art der Wein­bereitung) und Produktions­menge. Eine Qualitäts­prüfung ist seit 1974 Voraus­setzung für die Vermarktung der Weine unter der Appellations-Angabe. Bei der Produktion von Landweinen (Vin de Pays, IGP) mit regionalem Charakter gelten hingegen weniger strenge Vorgaben und Tafelweine (Vin de Table, Vin Ordinaire, Vin de France) sind einfache Konsumweine ohne genaue Herkunftsangabe.

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